Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Stadt Biberach ist bemüht, diese Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG BW), BITV (Bund) und EN 301549 barrierefrei zugänglich zu machen und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV erfüllen.
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar.
- Nicht alle verwendeten Bilder verfügen über alt-Texte. Diese werden aber sukzessive ergänzt.
- PDF-Dokumente sind größtenteils noch nicht barrierefrei. Sie werden sukzessive durch barrierefreie ersetzt.
- Videountertitel basieren noch auf der automatischen Untertitelfunktion der Videoplattform.
- Die Seite „Leichte Sprache“ erfüllt noch nicht alle Anforderungen der BITV und wird sukzessive ergänzt.
- Eine Fassung für Gebärdensprache ist noch nicht vorhanden und wird schnellstmöglich ergänzt.
- Fehleingaben im Onlineformular werden erst nach Absendeversuch erkannt und angemahnt
- Nur nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden im Onlineformular als Fehler markiert. Plausibilitätsfehler (zB. zu wenig Ziffern in der IBAN) werden nicht erkannt.
- Absenden des Onlineformulars ist ohne Hinweis auf abschließende Prüfung möglich.
Diese Erklärung wurde am 20.11.2023 erstellt. Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite hat in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung der die Webseite erstellenden Agentur stattgefunden. Dabei waren von den 98 vorgesehenen Prüfschritten:
- 49 Prüfschritte anwendbar, davon
- 44 »erfüllt«
- 1 »(noch) nicht erfüllt«
- 3 »eher erfüllt«
- 1 »(noch) nicht bewertet«
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.11.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns über die folgenden Kontaktdaten Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen:
Stadt Biberach
Bruno-Frey-Musikschule
Wielandstraße 23
88400 Biberach an der Riß
E-Mail:
bruno-frey-musikschule@biberach-riss.de
Telefon: 07351 51-247
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Museum und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter "Rückmeldungen und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls das Museum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3358
Telefon: 0711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.